PatVerfü im Überblick

Von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen haben Sie bisher nur aus der Zeitung erfahren? Sie glauben, dass Ihnen so etwas nie passieren könnte? Ein verbreiteter Irrtum. Wer tatsächlich gefährdet ist und wie man sich mit einer PatVerfü schützen kann, das erfahren Sie hier.

Es kann jeden treffen

Viele wissen es nicht: auch wenn Sie gegen kein Gesetz verstoßen haben, kann Ihnen die Freiheit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben entzogen werden.

Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer „Selbst- oder Fremdgefährdung“ sind dafür ausreichend.

Psychiater klassifizieren dabei Ihr Verhalten als Symptome einer schweren psychischen Erkrankung, nicht als Ausdruck Ihres Willens und Ihrer Entscheidungen.

Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen Sie eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis Ihrer Krankheit.

Mögliche Folgen: Einsperrung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Festschnallen am Bett.

Entmündigung: gibt’s das noch?

Ja! Entmündigung heißt heute „Betreuung“. Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: es geht um rechtliche Stellvertretung.

Klartext: eine gerichtlich bestellte Person darf in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Finanzen und jegliche medizinische Behandlung Ihrer Person entscheiden. Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht sie anordnen; auch gegen Ihren Willen.

Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten. Darin wird behauptet, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Hilfebedürftigkeit nicht erkennen und Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln könnten.

Was viele nicht wissen: Jeder, ob Nachbar, Verwandter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen, auch wenn Sie dies nicht wollen.

Schutz ist möglich

Die PatVerfü ist eine Patientenverfügung, die ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen untersagt und so die Entstehung psychiatrischer Diagnosen verhindert.

Ohne Diagnose aber sind psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und einer rechtlichen Stellvertretung gegen Ihren Willen die rechtliche Grundlage entzogen.

Als wei­tere Si­che­rung nen­nen Sie in ei­ner Pat­Verfü Ver­trau­ens­per­so­nen. Diese können als Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tigte selbst dann, wenn Ih­nen die Fä­hig­keit zu ei­ge­nen Ent­schei­dun­gen ab­ge­spro­chen wird, Ih­ren Wil­len durch­set­zen. Da­mit ist die ge­richt­li­che Be­stel­lung ei­nes Be­treu­ers ge­gen Ih­ren Wil­len nicht mehr mög­lich.

Die PatVerfü steht zum privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Ein Musterformular können Sie hier herunterladen.

Vorsorge ist wichtig

Auch ohne aktuellen Bedarf: beschäftigten Sie sich früh mit dem Thema. Lassen Sie sich Zeit bei der Entscheidung für eine PatVerfü und bei der Auswahl von Vertrauenspersonen.

Ist der Ernstfall schon eingetreten und Ihnen drohen die oben genannten Zwangsmaßnahmen, kann eine PatVerfü noch immer helfen, sich erfolgreich zu wehren.

Ein Weg aus dieser Situation ist jedoch kompliziert und meist nur mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts möglich, der nicht umsonst arbeiten dürfte.
Die PatVerfü dagegen kostet kein Geld, wird aber Ihr Helfer in der Not sein.

Weiterführende Informationen

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