Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie eine PatVerfü aufsetzen können. Auch wenn es schnell gehen soll, sind dennoch vorher einige Dinge zu beachten, damit der Einsatz der PatVerfü auch zum gewünschten Erfolg führt.
Einwilligungsfähigkeit als Voraussetzung
Eine PatVerfü ist – wie jede andere Patientenverfügung auch – nur dann gerichtlich unanfechtbar, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde. Wir empfehlen deshalb dringend die Einholung eines ärztlichen Attests, das Ihnen Einwilligungsfähigkeit bescheinigt.
Diese Empfehlung gilt auch dann, wenn Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift unter das Dokument durch eine psychiatrische Diagnose Ihre Einwilligungsfähigkeit bereits abgesprochen worden sein sollte. Für solche Situationen empfehlen wir außerdem die Teilnahme am PatVerfü-Club, wo erfahrene PatVerfü-Nutzer möglicherweise Rat geben können, wie dennoch geholfen werden kann. Mehr dazu im Handbuch.
Risiken bedenken
Eine Patientenverfügung birgt auch Risiken. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Willenserklärungen hinsichtlich medizinischer wie auch psychiatrischer Maßnahmen, die in Ihrer Patientenverfügung festgehalten sind, auch zu unerwünschten Konsequenzen im Falle ihrer Anwendung führen können, derer Sie sich bewusst sein sollten. Einige der Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten können, behandelt der Text „Konsequenzen bedenken“ im Handbuch. Es gilt aber auch: eine Patientenverfügung kann jederzeit mündlich widerrufen werden.
Vorsicht bei Änderungen am Musterformular!
Für einen zuverlässigen Schutz vor psychiatrischem Zwang müssen alle Elemente des Formulars erhalten bleiben. Ausnahme: Sie können beliebige Änderungen an Teil C) vornehmen oder diesen Abschnitt gänzlich streichen, wenn Sie die PatVerfü nur zum Schutz vor psychiatrischen Zwang, nicht aber für Zustimmung oder Ablehnung anderer medizinischer Maßnahmen verwenden wollen.
„Ein bisschen Zwang“ gibt es nicht.
Alle rechtlichen Regelungen, die psychiatrischen Zwang ermöglichen, können nur auf Menschen angewendet werden, bei denen eine „psychische Erkrankung“ festgestellt wurde. Eine Verweigerung auch und gerade von Untersuchungen und Diagnosen ist deshalb entscheidend. Falls Sie darauf verzichten, werden Sie sich später in aller Regel nicht mehr aussuchen können, wann was mit Ihnen gemacht wird. Ihre Patientenverfügung würde in ihrem Kern geschwächt oder verlöre sogar ganz ihre Wirksamkeit.
Rechts finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfassung einer PatVerfü. Wenn Sie diese abgearbeitet haben, empfehlen wir Ihnen unsere Gebrauchshinweise, die wir im Artikel PatVerfü im Einsatz für Sie zusammengestellt haben.
Schritte zum Verfassen einer PatVerfü
1. PatVerfü-Formular herunterladen
Das PatVerfü-Formular steht Ihnen für den privaten Gebrauch kostenlos im PDF- oder RTF-Format zur Verfügung. Wenn Sie nur wenige Ergänzungen (persönliche Daten, Vorsorgebevollmächtigte) vornehmen möchten, empfehlen wir den Ausdruck der PDF-Datei und das handschriftliche Eintragen der Änderungen. Für umfangreichere Änderungen des Formulars laden Sie bitte die RTF-Datei herunter und öffnen Sie sie mit einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. OpenOffice Writer, Microsoft Word).
PatVerfü-Formular (PDF)
PatVerfü-Formular (RTF)
2. Formular ausfüllen
Im einfachsten Fall müssen Sie nur ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon o.ä.) und die Daten der von Ihnen vorgesehenen Vorsorgebevollmächtigten eintragen. Wenn Sie keine Vertrauensperson als Vorsorgebevollmächtigten benennen können, dann lassen Sie den Abschnitt leer, bedenken aber bitte, dass Sie dann mit dem Risiko einer von einem Gericht bestimmten rechtlichen Betreuung leben müssen. Näheres zur Wahl von geeigneten Vorsorgebevollmächtigten finden Sie im Handbuch.
Sie können auch umfangreiche Angaben in Ihre Patientenverfügung aufnehmen. Zum Beispiel können Sie verschiedene Vorsorgebevollmächtigte mit verschiedenen Aufgaben betrauen oder Sie können detaillierte Anweisungen zu nicht-psychiatrischen medizinischen Maßnahmen machen, wie z. B. Vorsorge für den Fall eines Wachkomas treffen, Schmerzmittelvergabe während des Sterbeprozesses usw.
Ausführliche Erläuterungen und Hilfestellungen für das Ausfüllen des Formulars finden Sie im Handbuch.
3. Formular unterschreiben
Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt und noch einmal auf Richtigkeit überprüft haben, müssen Sie es nur noch mit Angabe des Ortes und des Datums unterschreiben.
4. PatVerfü aufbewahren
Sie selbst und auch die von Ihnen benannten Vorsorgebevollmächtigten benötigen jeweils eine eigene Ausfertigung Ihrer PatVerfü im Original. Ein Original wird die PatVerfü durch ihre persönliche Unterschrift, es darf keine Kopie der Unterschrift sein! Ihre eigene PatVerfü bewahren Sie am besten zusammengefaltet in Ihrer Brieftasche auf, um sie stets zur Verfügung zu haben.
5. Vorsorgevollmacht registrieren
Die Vorsorgevollmacht sollte entweder im Zentralen Vorsorgeregister der Budnesnoterkemmer registriert oder eine Original-Kopie bei der Abteilung ACP (Advance Care Planning – übersetzt Gesundheitliche Versorgungsplanung) des Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt hinterlegt werden. Damit wird die Existenz Ihrer Vorsorgevollmacht offiziell und es wird sichergestellt, dass jedes Gericht jederzeit ermitteln kann, ob für Sie eine Vorsorgevollmacht existiert. Eine ausführliche Anleitung für den Anmeldevorgang haben wir für Sie auf der Seite PatVerfü registrieren zusammengestellt.
6. Empfehlung: Ärztliches Attest besorgen
Wir empfehlen dringend, sich zeitnah zur Unterzeichnung der PatVerfü ein ärztliches Attest zu besorgen, das die eigene Geschäftsfähigkeit (und damit automatisch auch die Einwilligungsfähigkeit) bestätigt. Am sichersten ist es, erst den Termin beim Arzt wahrzunehmen und direkt im Anschluss zu unterschreiben. Damit wird verhindert, dass im Nachhinein behauptet werden kann, der Verfasser sei zum Zeitpunkt seiner Unterschrift unter die Patientenverfügung nicht geschäftsfähig gewesen, seine PatVerfü sei deshalb ungültig und hätte keine rechtliche Wirkung.
Weiterführende Informationen
Musterformular
PatVerfü registrieren
PatVerfü im Einsatz
PatVerfü im Überblick