PatVerfü – spezielle Patientenverfügung
gegen psychiatrischen Zwang
von Amtsgerichten Wedding und Spandau bestätigt!
Pressemitteilung vom 10. März / 4. April 2011
Das Amtsgericht Wedding mit seinem Beschluss 51 XVII/7201 vom 08.11.2010 sowie das Amtsgericht Spandau mit seinem Beschluss 50 XVII T 8890/11 vom 29.03.2011 bestätigen, dass das Vorliegen einer PatVerfü die Einrichtung einer Betreuung verhindert. Mit der PatVerfü ist keine Zwangsbegutachtung für eine Entmündigung durch angebliche „Betreuung“ mehr möglich! Das ist eine Information, die der öffentlichen Meinung zugänglich gemacht werden muss, damit sich jeder vor der Willkür der Psychiater mit einer kostenlos im Internet zugänglichen PatVerfü schützen kann.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat bereits am 26.1.2009 gegenüber der UN-Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland zum 1.1.2009 alle Psychiatrie-Sondergesetze mit dieser Konvention unvereinbar sind und jeweils abgeschafft werden müssen. Die sogenannte „öffentlich-rechtliche” zwangsweise Unterbringung und Zwangsbehandlung wird in Deutschland über Landesgesetze geregelt, die in den meisten Bundesländern „Psychisch Kranken Gesetze” (PsychKG), in drei Bundesländern „Unterbringungsgesetz” und in Hessen „Freiheitsentziehungsgesetz” genannt werden.
Die Eingangsvoraussetzung bei diesen Landesgesetzen ist die psychiatrische Begutachtung. Auch diese Begutachtung wird durch die PatVerfü rechtswirksam unterbunden. Damit ist die PatVerfü auch gegen diese Gesetze wirksam.
Psychiatrischer Zwang (welcher Art auch immer) ist eine Menschrechtsverletzung. Trotz vorgeblicher Psychiatrie-“Reformen“ sind die Zwangseinweisungen drastisch gestiegen (z. Zt. jährlich über 200.000 Menschen in der BRD). Seit dem 1.1.2009 wird der psychiatrische Zwang jedoch weiterhin ausgeübt, obwohl die psychiatrischen Zwangsgesetze gemäß Art. 14 der BRK illegal geworden sind. Trotzdem können sich inzwischen diejenigen Menschen davor schützen, die von dem neuen Patientenverfügungsgesetz wissen (ab 1.9.2009) und vorsorglich in einer speziellen Patientenverfügung, der PatVerfü, schriftlich niederlegten, dass sie weder psychiatrisch diagnostiziert noch behandelt werden wollen. Jede/r andere sitzt sonst ohnmächtig in der Falle, wenn versucht wird, Zwang psychiatrisch-gerichtlich anzuordnen.
Der Riegel, der mit der PatVerfü den psychiatrischen Zwangsmaßnahmen vorgeschoben wurde, ist ein fundamentaler Sieg gegen die Zwangspsychiatrie. Denn es ist nicht über Missbrauch in der Psychiatrie zu sprechen, weil die Zwangspsychiatrie an sich ein Missbrauch ist!
Inzwischen konnte aufgrund des beharrlichen Bestehens auf eine PatVerfü die zwangsweise Begutachtung für eine sogenannte „Betreuung“ erfolgreich verhindert werden. Das war der Schlüssel, um die „Betreuung“ selbst unmöglich zu machen. Mit Erlaubnis des Betroffenen veröffentlichen wir diesen Beschluss des Amtsgericht Wedding. Der Beschluss dokumentiert, dass auch der sozialpsychiatrische Dienst Berlin-Mitte und der angeblich „sachverständige“ Gutachter verstanden haben, dass gegen die PatVerfü keine Untersuchung und Diagnose mehr erfolgen darf.
Diesen Beschluss kommentiert Prof. Wolf-Dieter-Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie) in einem Fax an alle Amtsgerichte und an Psychiatrien mit geschlossenen Abteilungen in der BRD:
„Einfach, klar und zutreffend hat sich das Amtsgericht Wedding daran gehalten, was seit dem 1.9.2009 als Patientenverfügung durch den § 1901a rechtskräftig ins BGB eingefügt worden ist: Betreuender, angeblich psychiatrisch helfender Zwang, immer schon ein grundrechtlicher Widerspruch in sich selbst, ist ausgeschlossen.
Damit ist ein hanebüchener Beschluss des Amtsgerichts Witten aus dem Jahr 2009, bestätigt durch das nachfolgend irrende Landgericht Bochum, aufgehoben. Beide vertrauten rechtsblind einem professionsblind interessierten psychiatrischen Gutachter (zur Darstellung des Falls und der darüber hinausgehenden panischen Suche der DGPPN, den gewaltförmiger Psychiatrie nützlichen menschenwidrigen Zwang aufrechtzuerhalten – und das mithilfe eines fadenscheinigen Gutachtens des fahrlässigen Juristen Dirk Olzen aus Düsseldorf – siehe hier: oder die Kurzversion in Recht & Psychiatrie 4/2010).
Es gibt also Richter, in diesem Fall eine Richterin am AG Wedding, die auf der Grundlage unverkürzter Grundrechte ihr Rechtsverständnis nicht durch arrogante Vertreter eines Verbands der Psychiater aushöhlen lassen. Dieser Verband setzt das pseudowissenschaftlich begründete Professionsheil über das von (behinderten) Menschen und ihr unabdingbares Menschenrecht, über sich selbst auch so zu bestimmen, dass z.B. eine psychiatrische Untersuchung und Diagnose grundsätzlich untersagt ist.“
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Mehr Informationen finden Sie hier:
Ein sozialwissenschaftlich-juristisches Memorandum zur Geltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Langversion in: „Irren-Offensive. 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte“, Verlag AG SPAK Bücher, im Internet veröffentlicht unter: www.die-bpe.de/memo. Kurzversion siehe: Recht & Psychiatrie 4/2010 und hier im Internet: http://www.die-bpe.de/r-und-p)
www.zwangspsychiatrie.de
www.die-bpe.de/stellungnahme
www.bt-portal.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungszahlen2005.pdf
www.freedom-of-thought.de/gegenanhoerung/gegenanhoerung_vortrag.html