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Wir beobachten die Rechtsprechung und wichtige Neuigkeiten werden auf der PatVerfü-Homepage veröffentlicht: www.PatVerfü.de. Hier finden Sie gegebenenfalls auch Aktualisierungen, die Texte dieses Handbuch betreffend.
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Eine aktuelle Übersicht über die von den Organisationen der Kampagne PatVerfü angebotenen Beratungsangebote (persönliche Beratung vor Ort und per Telefon) und Informations-Veranstaltungen zur PatVerfü finden Sie hier: www.PatVerfü.de/beratung
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Falls Sie selber in ihrem Ort eine Informationsveranstaltung oder einen Workshop zur PatVerfü organisieren und Unterstützung dabei möchten, können Sie das Werner-Fuß-Zentrum kontaktieren mit e-Mail an: werner-fuss@gmx.de
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Plakate und andere Infomaterialien als Kopiervorlage zum selber herstellen: www.PatVerfü.de/werbung. Diese können außerdem gegen Porto und Selbstkostenpreis bestellt werden mit E-Mail an: werner-fuss@gmx.de
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PatVerfü-Club: Wenn Sie weitergehende Fragen haben, zum Beispiel zum Einsatz der PatVerfü in ihrer individuellen Situation, dann nutzen Sie bitte den PatVerfü-Club (siehe „Der PatVerfü-Club“).
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Wenn Sie sich mit anderen zusammen engagieren möchten, können Sie des Weiteren gerne zu den Herausgeber-Organisationen der PatVerfü Kontakt aufnehmen.
Die Internetseiten der Kampagne PatVerfü bieten neben den allgemein zugänglichen Informationsseiten eine Besonderheit an für Menschen, die in Sachen PatVerfü aktiv werden möchten: Den PatVerfü-Club. Nach dem Beitritt zum Club (Teilnahmebedingungen siehe unten) können sich die Mitglieder mit ihrem Namen und eigenem Passwort in den geschützten Clubbereich einloggen. Eingangsseite zum Club: www.PatVerfü.de/club
Dort können sie über Chat und über ein Forum miteinander kommunizieren. Der Club ist dazu da, Fragen zu stellen, sich gegenseitig im Umgang mit der PatVerfü und der Zwangspsychiatrie zu unterstützen und Erfahrungen auszutauschen. Ziel und Zweck des PatVerfü-Clubs ist, dass die PatVerfü von allen Gerichten in der BRD als wirksame Patientenverfügung zum Schutz vor psychiatrischer Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und „Betreuung“ genannter Entmündigung gegen den Willen der Betroffenen anerkannt wird. Um die PatVerfü stark zu machen, ist es sinnvoll, die Vorausverfügung, nie psychiatrisch diagnostiziert werden zu wollen, dadurch zu unterstreichen, dass man mit keinem Klinikpsychiater oder Psychiater des sozialpychiatrischen Dienstes (SpD) spricht. Deshalb ist die Zusicherung, diese Bedingung zu erfüllen, Voraussetzung am PatVerfü-Club teilzunehmen. Wer am PatVerfü-Club teilnehmen möchte, muss dazu einen Vertrag mit dem Betreiber des Clubs, der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. abschließen. Das Teilnahmeformular erhalten Sie auf der Website des Clubs.