Hinweise für: Richter | Betreuer | Psychiater
Am 18.6.09 hat der Gesetzgeber insbesondere für die Psychiatrie eine weitreichende und einschneidende Entscheidung getroffen: Weil durch das neue Gesetz der Wille des Patienten vor dessen Wohl gestellt ist, wird psychiatrischer Paternalismus zu einer Restkategorie. Dies geschieht dadurch, dass nun das Wohl des Erwachsenen subjektiv von diesem selbst, gemäß seines Wünschens und Wollens, definiert wird, selbst dann, wenn über seinen Willen nur gemutmaßt werden kann. Bisher war die Bestimmung des Wohls gutachtenden Ärzten überlassen, deren Urteil von Richtern so gut wie immer bestätigt wurde. Die Entscheidung sollte als „objektiv“ oder „rational“ legitimiert erscheinen, dokumentierte aber tatsächlich nur eine Herrschaftsstruktur: psychiatrischen Paternalismus.Er wird zur Restkategorie, weil nur dann, wenn feststeht, dass eine Person:
-
sowohl keine PatVerfü hat, als auch
-
psychiatrischem Diagnostizieren wissentlich und willentlich, also nach umfassender Information über deren mögliche Wirkungen, Konsequenzen und Nebenwirkungen und sonstige Weiterverwendung, zugestimmt hat, eine psychiatrische Diagnose überhaupt erstellt werden darf.
Der Gesetzgeber hat gerade auch diesen ersten Schritt medizinischer Behandlung in dem neuen § 1901 a BGB erfasst und unter den Zustimmungsvorbehalt des Betroffenen gestellt:
„(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes….“
Da gerade für Richter das Gesetz Richtschnur und Maßstab der Entscheidung ist, können Gerichte die zwangsweise Erstellung einer psychiatrischen Diagnose nur noch dann anordnen, wenn dabei die Hinweise für Richter (s.o.) beachtet werden.[88] Psychiatrische Diagnosen ohne informierte Zustimmung des Betroffenen können dadurch nur noch durch eine dokumentierte oder durch Zeugen bewiesene vorherige Zustimmung zu diesem ersten medizinischen Schritt legalisiert werden. Illegal vorgenommene Untersuchungen sind eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und können zu empfindlichen Sanktionen führen – erinnert sei z.B. an illegal erstellte HIV oder Gen-Tests. Sie sind mit medizinischem Ethos unvereinbar.
Die Empfehlungen im folgenden Abschnitt machen wir, obwohl wir davon überzeugt sind, dass es keine psychischen Krankheiten gibt und deswegen sowieso nichts psychiatrisch diagnostiziert werden kann. Da aber Ärzte diese Prämisse (bisher!) nicht teilen, werden die folgenden Ratschläge unter der Fiktion gemacht, dass es sie doch gäbe und psychiatrische Fachärzte eine Hilfe anbieten könnten.An die Stelle der bisher alle psychiatrischen Maßnahmen durchziehenden Gewalt, sei es als direkter Zwang oder nur als implizite, strukturelle Drohung mit der Gefangennahme in einer „Geschlossenen“ und der Zwangsbehandlung in derselben, hat Überzeugung zu treten:
Der Patient muss durch Tatsachen überzeugt werden, dass die Vorschläge psychiatrischer Fachärzte in keinem Fall zu einer nicht mehr einvernehmlichen Handlung des Arztes führen. Die Zustimmung des Patienten sollte immer wieder z.B. durch dessen Unterschrift dokumentiert werden. Das Recht „Nein“ zu sagen muss nicht nur jederzeit für den Patienten gelten, sondern auch von ihm geglaubt und verspürt werden. Ein Hilfsmittel der Überzeugungsarbeit könnte z.B. das Angebot des Arztes sein, seine strikte und strenge Einhaltung ärztlicher Schweigepflicht, auch gegenüber allen staatlichen Organen und insbesondere Gerichten, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Patienten zu dokumentieren. Jegliche Gutachtertätigkeit für eine Zwangseinweisung des Patienten z.B. nach PsychKG oder § 63 StGB ist selbstverständlich damit absolut unvereinbar, ja sollte geradezu undenkbar werden.
Überzeugend ist, immer wieder anzubieten, dass der Patient auch „Nein“ sagen und jederzeit gehen kann und wenn eventuell andere, ambulante Hilfsmöglichkeiten vermittelt werden.
Da die Geschichte der Psychiatrie die Geschichte grausamer Gewaltausübung und brutalster Menschenrechtsverletzungen ist, kann nur in einem langandauernden und unumkehrbaren Prozess absoluter Gewaltfreiheit überhaupt noch Vertrauen gegenüber psychiatrischen Fachärzten entstehen. Die Alternative ist der völlige Untergang dieser Disziplin.
[88] Wenn darüber hinaus ein Patient beharrlich schweigt, müssten – verbotene – Foltermittel angewendet werden, um den Patienten zum Sprechen zu bringen. Deshalb ist der beste Rat an Betroffene in so einer Situation, eisernes Schweigen gegenüber jedem Psychiater.